Wie sind die Warnstufen, die hier ausgewertet werden, offiziell definiert? Diese Seite stellt die Formulierungen nebeneinander, prüft an den Daten, wie die Stufen verwendet werden, und sammelt die Abweichungen der Daten von CAP und anderen Standards. Aussagen zu Quellen sind Zusammenfassungen der verlinkten Seiten, keine Rechtsberatung.
Dieselbe Stufe, unterschiedliche Formulierungen
Die drei Warnstufen von NINA im Vergleich mit dem, was in dieser Auswertung verwendet wird, mit dem CAP-Standard, den DWD-Warnstufen und den europäischen Handy-Alarmklassen. Quellen sind unter jeder Zelle verlinkt; „Sekundärquelle“ heißt, dass ich die Seite nicht selbst gelesen, sondern nur aus Suchtreffern übernommen habe.
| In diesem Projekt (Daten) | BBK (formell) | CAP-Standard (OASIS) | Deutscher Wetterdienst | EU-Alert (Handy-Alarm) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Höchste Stufe | CAP-Schweregrad Extreme, in den Diagrammen „Extrem“. Im Datenfeld event heißt sie „Gefahrendurchsage“.In den Daten: 145 Erstmeldungen (2%). | Stufe hoch: „Amtliche Gefahrendurchsage“. „Im ausgewählten Warnbereich besteht eine kurzfristig zu erwartende oder bereits eingetretene Gefahr für Leib und Leben, für Sachschäden und der Infrastruktur. Der normale Lebensablauf wird unmöglich.“ | Extreme: „Extraordinary threat to life or property“. | Stufe 4, violett – Warnung vor extremem Unwetter: „extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen.“ | Level 1 ist die einzige EU-Alert-Klasse ohne Opt-out (Abschn. 5.2). Welche NINA-Stufe welchem Level entspricht, legt der Standard nicht fest. |
| Mittlere Stufe | CAP-Schweregrad Severe, in den Diagrammen „Schwer“. Im Datenfeld event: „Gefahrenmitteilung“.In den Daten: 1.066 Erstmeldungen (13%). | Stufe mittel: „Amtliche Gefahrenmitteilung“. „Im ausgewählten Warnbereich besteht eine zu erwartende oder bereits eingetretene Gefahr, welche die Unversehrtheit der Bevölkerung bedroht und/oder zu erheblichen Schäden, auch bei der Infrastruktur führen kann. Der normale Lebensablauf ist wesentlich beeinträchtigt.“ | Severe: „Significant threat to life or property“. | Stufe 3, rot – Unwetterwarnung: „sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden durch das Wetter auftreten.“ (Eine amtliche Zuordnung zu den NINA-Stufen gibt es nicht.) | Level 2–4: Nutzer dürfen sie abschalten (Opt-out). Ob und wie die NINA-Stufen auf diese Levels abgebildet werden, regeln nationale Vorgaben, nicht der Standard. |
| Niedrigste Stufe | CAP-Schweregrade Minor („Gering“) und Moderate („Mäßig“) – letzteren verwendet MoWaS praktisch nie. Im Datenfeld event: „Gefahreninformation“.In den Daten: 6.904 Erstmeldungen (85%). | Stufe niedrig: „Gefahreninformation“. „Im ausgewählten Warnbereich gibt es eine zu erwartende oder bereits eingetretene Beeinträchtigung. Eine über Beeinträchtigungen hinausgehende konkrete Gefahr besteht (voraussichtlich) nicht.“ | Moderate: „Possible threat to life or property“; Minor: „Minimal to no known threat to life or property“. | Stufe 1, gelb – Wetterwarnung: „nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten“; Stufe 2, orange – markantes Wetter: „nicht ungewöhnlich, aber gefährlich“, örtlich Schäden. NINA zeigt DWD-Warnungen nur in drei Stufen (Markantes Wetter, Unwetter, Extremes Unwetter). | EU-Info („Advisory“, geringere Dringlichkeit, ohne eigenes Alarmsignal; laut Standard durch Level 4 überholt). Eine Zuordnung der NINA-Stufen nennt auch die Bundesnetzagentur-Seite nicht. ETSI (lokal: docs/external/ETSI-TS-102-900-V1.3.1.pdf) |
Abweichungen von CAP und anderen Standards
Wo die Daten vom Standard abweichen, steht es hier an einer Stelle und nicht verteilt auf den Seiten.
- –Hochwasser steht unter „Geo“, nicht unter „Met“
Der CAP-Standard führt Hochwasser unter „Met“ („Meteorological, inc. flood“), Erdrutsch unter „Geo“. Von 448 Erstmeldungen zu Hochwasser, Sturmflut und Überflutung stehen als erste Kategorie: Geo 238, Env 190, Rescue 14; „Met“ nur 4-mal. Auswertungen nach Kategorie bilden Wetterlagen deshalb deutlich zu klein ab – „Wetter“ im Diagramm ist nicht „das Wetter“.
- –Tests und Übungen tragen fast immer den Status „Actual“
Der CAP-Standard sieht für Übungen
status=Exerciseund für technische Testsstatus=Testvor. Von 884 Test- und Übungsmeldungen haben aber 100% den Status „Actual“ – laut Standard „für alle Empfänger zum Handeln“. Erkennbar sind sie nur am Text („Probealarm“, „Übung“, „Warntag“); genau so erkennt sie auch diese Auswertung. - –Zwei der fünf CAP-Schweregrade kommen nicht vor
Der CAP-Standard kennt fünf Schweregrade. „Mäßig“ (Moderate) und „Unbekannt“ (Unknown) kommen in den ausgewerteten Erstmeldungen nicht vor; MoWaS nutzt nur Minor, Severe und Extreme.
„Rettung“ löst am häufigsten höhere Stufen aus (32%)
Höhere Stufe = „Gefahrenmitteilung“ oder „Gefahrendurchsage“; bei „Verkehr“ nur 10%. Anteil der drei NINA-Warnstufen je Thema (Themen ab 30 Erstmeldungen). Die Stufe bestimmt die auslösende Stelle selbst; es gibt keinen veröffentlichten Schwellenwert.
Auffälligkeiten und Einordnung
- –Vier Stufen im Standard, drei in der Praxis
Der CAP-Standard kennt vier Schweregrade. In den Daten kommen „Extreme“ (145), „Severe“ (1.066) und „Minor“ (6.904) vor, „Moderate“ aber nur 0-mal (es stammt nicht von einer MoWaS-Gefahrendurchsage). Die Kategorie „Mäßig“ in unseren Auswertungen ist praktisch leer.
- –Die Stufe ist der Ereignisname
Das CAP-Feld
eventträgt bei MoWaS die Bezeichnung der BBK-Stufe,severityderen CAP-Kodierung – beides ist dasselbe: „Gefahrendurchsage“ ist in 100% der Fälle „Extreme“, „Gefahrenmitteilung“ in 100% „Severe“, „Gefahreninformation“ in 100% „Minor“. Unsere „Schweregrad“-Auswertung ist damit die amtliche Warnstufe. - –CAP verlangt drei Felder, MoWaS nutzt eines
Nach dem CAP-Standard (Abschnitt 3.2.2) unterscheiden Schweregrad, Dringlichkeit und Gewissheit zusammen weniger von nachdrücklicheren Meldungen. In den Daten tragen 100% der Meldungen der drei Stufen „Immediate“ und „Observed“ – die Stufe steckt allein im Schweregrad.
- –Die niedrigste Stufe dominiert
85% der Erstmeldungen sind „Gefahreninformation“ – nach BBK eine „zu erwartende oder bereits eingetretene Beeinträchtigung“, aber „eine über Beeinträchtigungen hinausgehende konkrete Gefahr besteht (voraussichtlich) nicht“. § 164a TKG und Art. 110 EECC knüpfen die Pflicht zur Handy-Warnung dagegen an „größere Notfälle und Katastrophen“; die Gesetze nennen aber keine Stufen, die Auslösestelle entscheidet selbst.
- –Dieselbe Lage, verschiedene Stufen
Von 20 häufigen Ereigniscodes (≥ 30 Meldungen) erscheinen 16 in mindestens zwei Stufen mit je ≥ 10 %. Weil die auslösende Stelle die Stufe „in eigener Verantwortung“ wählt, gibt es keinen einheitlichen Maßstab. Beispiel „Rauchentwicklung, Rauchgase“: 85% Gefahreninformation, 14% Gefahrenmitteilung, 1% Gefahrendurchsage.
- –Wofür die höchste Stufe genutzt wird
Am häufigsten: „Hochwasser, Überflutung“ (26), „Ausfall, Notruf“ (19), „Rauchentwicklung, Rauchgase“ (15). Zusammen sind das 41% der 145 Erstmeldungen mit der höchsten Stufe.
- –Katastrophenfall ist nicht „Gefahrendurchsage“
Beim Hochwasser in Süddeutschland (Mai/Juni 2024, in Bayern wurde der Katastrophenfall festgestellt) liegt der Anteil der Stufen „Gefahrenmitteilung“ und „Gefahrendurchsage“ bei 58% gegenüber 15% im Durchschnitt – höher, aber 42% der Meldungen blieben bei „Gefahreninformation“. Katastrophenfall (Landesrecht) und Warnstufe (einzelne Meldung) sind getrennte Begriffe.
Wofür die höchste Stufe genutzt wird
Vor allem „Hochwasser, Überflutung“ und „Ausfall, Notruf“. Ereigniscodes der Erstmeldungen mit der Stufe „Gefahrendurchsage“ (Top 12); die Bezeichnung ist aus den häufigsten Überschriftswörtern abgeleitet.
Höhere Stufen: Bayern 39%, Thüringen nur 3%
Anteil von „Gefahrenmitteilung“ und „Gefahrendurchsage“ je Bundesland. Anteil der drei Warnstufen an den Erstmeldungen je Bundesland (Länder ab 100 Erstmeldungen). Die Stufe wählt die auslösende Stelle; die Unterschiede können auch an unterschiedlichen Lagen und Themen liegen, die Auswertung belegt keine Ursache.